Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung - in übliche Bezeichnung für freiwillige Versicherungen von Gebäuden, die der Feuerpflichtversicherung unterliegen. Sie gibt den Bürgern die Möglichkeit, die unter die Pflichtversicherung fallenden Gebäude gegen die finanziellen Folgen weiterer schadenstiftender Ereignisse zu versichern. Versicherungsschutz wird gewährt für Schäden durch Elementarereignisse (Sturm, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz, Bodensenkung und Erdbeben), durch den Austritt von Wasser aus Wasserleitungs-, Abwasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen (Leitungswasserschadenversicherung) sowie gegen die Gefahren der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Haus- °und Grundbesitz und der Durchführung von Bauarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück (Haftpflichtversicherung).