gebietswirtschaftlicher Aufwand
Gebietswirtschaftlicher Aufwand, Aufwand, terÂritorialer — Reproduktionsaufwand der InÂfrastruktur eines Wirtschaftsgebietes bzw. Aufwand, der durch einen Betrieb oder ein InÂvestitionsvorhaben in der Infrastruktur des entÂsprechenden Wirtschaftsgebietes verursacht wird. Zu unterscheiden sind: a) laufender gebietswirtschaftlicher Aufwand, der alle laufenden Kosten der Infrastruktur erfasst; b) geÂbietswirtschaftlicher Investitionsaufwand mit den einmaligen Aufwendungen zur Rationalisierung und Erweiterung der Infrastruktur. Bei großen extensiven Investitionsvorhaben der VolkswirtÂschaft entstehen vor allem gebietswirtschaftlicher Erschließungsaufwand zur technischen und insÂbes. verkehrsmäßigen Erschließung des Standortes sowie gebietswirtschaftlicher Ansiedlungsaufwand zur Ansiedlung von. Arbeitskräften. Der gebietsÂwirtschaftliche Investitionsaufwand muss durch konsequente Nutzung der Möglichkeiten der terÂritorialen Rationalisierung verringert werden; c) infrastruktureller Fondsvorschuss, der die GeÂsamtheit der infrastrukturellen Grundfonds einÂschließt, die in einem Wirtschaftsgebiet als VorÂaussetzung für Produktion und Konsumtion erÂforderlich sind. Er umschließt 60 To aller GrundÂfonds und dabei 70 % aller Gebäude und baulichen Anlagen der Volkswirtschaft. Die vollständige Nutzung dieses nationalen Reichtums ist eine wesentliche Aufgabe der sozialistischen VolksÂwirtschaftsplanung.

