gebietswirtschaftlicher Aufwand

Gebietswirtschaftlicher Aufwand,  Aufwand, ter­ritorialer — Reproduktionsaufwand der In­frastruktur eines Wirtschaftsgebietes bzw. Aufwand, der durch einen Betrieb oder ein In­vestitionsvorhaben in der Infrastruktur des ent­sprechenden Wirtschaftsgebietes verursacht wird. Zu unterscheiden sind: a) laufender gebietswirtschaftlicher Aufwand, der alle laufenden Kosten der Infrastruktur erfasst; b) ge­bietswirtschaftlicher Investitionsaufwand mit den einmaligen Aufwendungen zur Rationalisierung und Erweiterung der Infrastruktur. Bei großen extensiven Investitionsvorhaben der Volkswirt­schaft entstehen vor allem gebietswirtschaftlicher Erschließungsaufwand zur technischen und ins­bes. verkehrsmäßigen Erschließung des Standortes sowie gebietswirtschaftlicher Ansiedlungsaufwand zur Ansiedlung von. Arbeitskräften. Der gebiets­wirtschaftliche Investitionsaufwand muss durch konsequente Nutzung der Möglichkeiten der ter­ritorialen  Rationalisierung verringert werden; c) infrastruktureller Fondsvorschuss, der die Ge­samtheit der infrastrukturellen Grundfonds ein­schließt, die in einem Wirtschaftsgebiet als Vor­aussetzung für Produktion und Konsumtion er­forderlich sind. Er umschließt 60 To aller Grund­fonds und dabei 70 % aller Gebäude und baulichen Anlagen der Volkswirtschaft. Die vollständige Nutzung dieses nationalen Reichtums ist eine wesentliche Aufgabe der sozialistischen Volks­wirtschaftsplanung.