gebundene Namensaktie

Gebundene Namensaktie, — auf den Namen des Aktionärs ausgestellte Aktie, die nur mit Zu­stimmung der Aktiengesellschaft übertragen werden kann. Das Zustimmungserfordernis sichert der Aktiengesellschaft einen wirksamen Einfluss, wer durch einen Aktienerwerb Aktionär werden kann.