Gefährliche Güter

Gefährliche Güter, — Stoffe und Gegenstände, die Gefahren bei Transport und Lagerung auslösen können. Gefährliche Güter sind insbes. explosive Stoffe und Gegenstände, Zündwaren, verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase, selbst­entzündliche, entzündbare oder entzündend wir­kende, giftige, radioaktive, ätzende sowie an­steckungsgefährliche Stoffe. Die gefährliche Güter werden in frachtrechtlichen Normen in Klassen (Kategorien) eingeteilt: Infolge der von den gefährliche Güter ausgehenden Gefahren für die am Transport mitwirkenden Beschäftigten, für die reibungslose Durchführung der Transportprozesse sowie für andere Trans­portgüter wird unterschieden nach solchen Stoffen und Gegenständen, die vom Transport oder von der Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeschlossen sind, und solchen, die nur bei Beachtung bestimmter Sicherheitsvorschriften bedingt zugelassen sind. Diese Sicherheitsvor­schriften betreffen vor allem den Transport mit Eisenbahn, Kraftfahrzeugen und Binnenschiffen; sie sind für die in der Transportordnung für gefährliche Güter (TOG) im internationalen Eisenbahngüterverkehr in der Anlage 4 zum SMGS und in der Anlage I zur CIM enthalten; für den Lufttransport im Frachthandbuch der Inter­flug und für den Seetransport in der VO über die Beförderung von gefährlichen Gütern mit Seeschiffen.