Geldbilanz

Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Be­völkerung, Geldbilanzin der sozialistischen Planung und Bilanzierung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses vorzunehmende Erfas­sung der Bildung und Verwendung der Geldein­kommen im Bereich der individuellen Konsum­tion. Die Geldbilanz ist Bestandteil der Planung des ma­teriellen und kulturellen Lebensniveaus der Be­völkerung. In wird sie sowohl für den Fünfjahrplan als auch für den Jahresvolkswirt­schaftsplan als zentrale Geldbilanz und auf Ebene der Bezirke zugleich als territoriale Geldbilanz aufgestellt. Aufgabe der Geldbilanz ist vor allem die Gewährleistung der Proportionalität in der Entwicklung der Geld­einnahmen mit der Entwicklung des Einzel­handelsumsatzes und der Leistungen für die Be­völkerung. Zum anderen weist sie die Geldein­kommen nach der Art ihrer Entstehung und in ihrer Verteilung auf die Klassen und Schichten aus. Prinzipielle Gliederung der Geldbilanz: a) Geldeinnahmen: Arbeitseinkommen der Arbeiter und Angestellten, der LPG-, GPG-, FPG- und PGH-Mitglieder sowie das Einkommen aus Berufstätigkeit der Einzel­handwerker, Kommissionshändler und der übrigen Bevölkerungsgruppen; Geldeinnahmen aus ge­sellschaftlichen Fonds; sonstige Geldeinnahmen; zentrale Einkommensreserve, die materiell zu bi­lanzieren ist; b) Geldausgaben: Geldausgaben für Warenkauf und Inanspruchnahme von Leistungen (sog. Kauffonds der Bevölkerung); Geldausgaben für den individuellen Wohnungsbau; sonstige Geldausgaben; Geldakkumulation der Bevölke­rung (Spareinlagenzuwachs einschl. Veränderung der Bargeldbestände bei der Bevölkerung). Zur Bilanzierung werden die Bruttogeldeinnahmen um die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer, Pflicht­beiträge zur Sozialversicherung) vermindert als Nettogeldeinnahmen den Ausgaben gegenüber­gestellt. Der geplante Kauffonds muss hierbei mit dem Warenfonds für die Bevölkerung und dem Aufkommen an produktiven Leistungen, andere Geldausgaben mit der dafür gegebenenfalls not­wendigen materiellen Deckung bilanziert werden. Die Geldakkumulation wird auf der Grundlage der Sparquote ermittelt. Verantwortlich für die Auf­stellung der Geldbilanz ist die Staatliche Plankommission in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Fi­nanzen und der Staatsbank. Entsprechend der Hauptaufgabe ist die Geldbilanz als Grundlage volkswirt­schaftlicher Entscheidungen zugleich mit einer differenzierten Berechnung der Entwicklung der Geldeinkommen nach Bevölkerungs- und Einkom­mensgruppen für den Fünfjahrplanzeitraum ver­bunden (sozialökonomische Gliederung, Haus­haltsgrößen und Einkommensgruppen). Die Geldbilanz bildet eine wichtige Grundlage für die Planung des Realeinkommens der Bevölkerung als zusammen­fassende Kennziffer für das Lebensniveau.