Geruchverschluss

Geruchverschluss: Einrichtung der Grundstücksentwässerung bzw. der Sanitärtechnik, in der durch eine aufgestaute Wassersäule verhindert wird, dass in den Abwasserleitungen befindliche Gase an den Wasserablaufstellen austreten. Der Geruchverschluss ist entweder ein S- bzw. P-förmiggebogenes Abflussrohr (Traps) oder eine Flasche (Syphon). In Abläufe eingebaute Geruchverschlüsse bestehen aus einer in das aufgestaute Schmutz- oder Niederschlagswasser eintauchenden Wand (Tauchwand). Bestimmend für die Wirksamkeit des Geruchverschlusses ist die Höhe der aufgestau­ten Wassersäule bzw. die Eintauchtiefe der Tauchwand (Verschlusshöhe). Geruchverschlüsse sind bei allen Abläufen, sanitären Objekten und Spülaborten in Gebäuden, bei Abläufen im Freien jedoch nur dann einzu­bauen, wenn Geruchbelästigung von Personen zu erwarten ist. Der Geruchverschluss im Freien muss in frostfreier Tiefe liegen.