Gerüst
Gerüst: Hilfskonstruktion aus Holz oder Stahl für die Errichtung und Unterhaltung von Bauwerken. Gerüstkonstruktion und -aufbau müssen der Gerüstordnung entspr. 1. Gerüstbauarten: 1.1. Als abgebundenes Gerüst bez. man ein Holzgerüst, das verbindungstechnisch (Zimmermanns- oder ingenieurmäßig) vorbereitet ist und am Bau ohne Nacharbeit montiert wird. Es dient vorzugsweise zur Aufnahme schwerer Lasten. 1.2. Das Stangengerüst besteht aus 1 oder 2 Reihen Rundholzstangen (Standbäume), die mit Längsriegeln (Streichstangen) durch Ketten, Drahtseile oder Gerüsthalter verbunden sind. Die rechtwinklig zu den Längsriegeln angeordneten Querriegel liegen beim einreihigen Stangengerüst in in der Wand ausgesparten Rüstlöchern von 120 mm Mindesttiefe. Den Gerüstbelag bilden auf den Querriegeln liegende Bretter oder Bohlen von a 30 mm Dicke. 1.3. Das Leitergerüst besteht aus Gerüstleitern, die in 3 m Abstand voneinander aufgestellt werden. Es kann als einfaches oder doppeltes Leitergerüst errichtet werden und findet am häufigsten für Putz- und Ausbesserungsarbeiten Anwendung. 1.4. Das Bockgerüst besteht aus Holz- oder Leichtmetallböcken mit aufgelegten Gerüstbohlen und ist bis 4 m Höhe zulässig. Es findet vorwiegend für Arbeiten geringen Umfangs (Unterhaltung u. a.) Verwendung. 1.5. Ein Metalkohrgerüst setzt sich aus Stahl-oder Leichtmetallrohren und bes. Verbindungsstücken (Klemmkupplungen) zusammen. Als Belag werden auch hier Bohlen verwendet. 1.6. Ein Auslegergerüst wird aus einem Stockwerk herausgesteckt und im Raum gegen Fußboden und Decke verspannt. Es dient als Arbeitsbühne für leichte Arbeiten oder als Schutzrüstung. 1.7. Das Konsolgerüst besteht aus einem an der Außenwand mit Drahtseilen verspannten Konsolträger aus Stahl und wird vorwiegend für Schornsteinarbeiten eingesetzt. 1.8. Hängegerüst finden häufig im Stahlhochbau Anwendung, z. B. als Stand für Schweißer, Nieter u. a.; sie bestehen aus langen Rund- oder Profilstahlhaken mit eingelegten Tragbäumen und einem darauf liegenden Belag und können starr oder beweglich sein. 1.9. Das Schnurgerüst ist ein außerhalb der Baugrube aufgestelltes Eckgerüst aus Pfählen und horizontalen Brettern, in denen die Bauwerksfluchten zum Spannen der Fluchtschnur durch Einkerbungen oder Nägel festgelegt werden.
1. Gerüstverwendung: 2.1. Arbeitsgerüst ermöglichen die Ausführung von Arbeiten am Bauwerk und haben die Lasten der auf dem Gerüst Beschäftigten, ihrer Werkzeuge und der unmittelbar erforderlichen Baustoffe aufzunehmen. Man unterscheidet Unterhaltungsgerüst für leichte Arbeiten mit geringem Baustoffbedarf, Putzgerüst zur Ausführung von Putzarbeiten, Maurergerüst für die Ausführung von Maurerarbeiten (z. B. abgebundenes, Stangen-, Leiter- oder Metallrohrgerüst), Monteurgerüst zur Aufnahme von Monteuren und ihrer Arbeitsgeräte sowie schwere Fördergerüst, die mit Loren, LKW u. a. Fördermitteln befahren oder auf denen ein Bagger, Kran o. ä. bewegt werden kann. 2.2. Schutzgerüst und Fangnetze sollen Beschäftigte gegen Absturz sichern und das Herabfallen von Baumaterial und Werkzeugen verhindern. Schutzgerüst sind meist Rohrgerüst mit Abbretterungen als Seitenschutz und Auffangmöglichkeit. Fangnetze, deren Haltbarkeit und Lebensdauer durch Imprägnierung erhöht wird, sind in Rahmen gespannt und diese mittels bes. Aufhängungen am Gebäude angebracht. Schutzdächer werden vor allem über Verkehrsflächen angebracht, um Passanten zu schützen. Auf Schutzgerüsten ist das Lagern von Material verboten. 2.3. Zu den Traggerüst zählen Schalungs- oder Lehrgerüste, Montage- und Lagergerüst.