gesellschaftlicher Ersatzfonds

Gesellschaftlicher Ersatzfonds, — Bestandteil des gesellschaftlichen Gesamtprodukts, der für den Ersatz der verbrauchten Produktionsmittel (Ar­beitsgegenstände, Arbeitsmittel sowie der auf sie verwandten produktiven Leistungen) verwendet wird. Der gesellschaftlicher Ersatzfonds bildet die Grundlage der einfachen Reproduktion. Der Wert des Ersatzfonds ent­spricht dem Wert des Produktionsverbrauchs, also jenem Wertteil des gesellschaftlichen Gesamt­produkts, der den im Produktionsprozess übertra­genen Wert der Arbeitsmittel und -gegenstände auf das neue Produkt darstellt: (a) Abschreibungen für Grundmittel sowie Mieten, Pachten, und Ent­gelte für die Nutzung fremder Grundmittel. b) Verbrauch von Material und produkti­ven Leistungen. — Gebrauchswertmäßig besteht der gesellschaftlicher Ersatzfonds aus Arbeitsmitteln (Gebäuden, Maschi­nen, Anlagen), aus Arbeitsgegenständen (Grund- und Hilfsmaterial) sowie aus produktiven Leistun­gen, die alle für den Ersatz der verbrauchten Pro­duktionsmittel verwendet werden. Im Jahre 1975 belief sich der gesellschaftlicher Ersatzfonds in auf 227,5 Md. M, darunter Arbeitsmittel 17,3 Md. M, Material und produktive Leistungen 210,2 Md. M. Der Ersatz­fonds stellt mit rund 62 % den größeren Anteil am gesellschaftlichen Gesamtprodukt gegenüber dem Nationaleinkommen dar. Den weitaus größten Teil des Ersatzfonds bilden Rohstoffe, Material und produktive Leistungen. (93 % des gesellschaftlicher Ersatzfonds).