Gesetzlicher Preis

Gesetzlicher Preis, — Preis, der entsprechend den Rechtsvorschriften festgesetzt (bestätigt oder ein­gestuft) und bekannt gegeben ist. Gesetzlicher Preis sind a) Preise, die in Normativakten festgesetzt sind; b) Preise, die in Preiskarteiblättern festgesetzt sind; c) Preise, die von den Betrieben ent­sprechend den Preisvorschriften selbständig ein­gestuft sind. — Der im Vertrag vereinbarte Preis muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ebenso hat die Preisberechnung zum gesetzlichen Preis zu erfolgen. Hierdurch wird die Vereinbarung und Berechnung eines vorläufigen Preises (Preis, vorläufiger). Insoweit gilt auch der vorläufige Preis als gesetzlicher Preis. Der bei Unterschreitung eines Höchstpreises sowie unter Anwendung von Preiszuschlägen und Preisabschlägen vereinbarte und berechnete Preis ist ebenfalls ein gesetzlicher Preis.