Grundpfandrecht

Grundpfandrecht - Grundstücksbelastung, bei der ein Grundstück oder Gebäude als Sicherheit für einen Geldbetrag fungiert. Traditionelle Grund- pfandrechte sind die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Das Grundpfandrecht entsteht auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Grundstückseigentümer und demjenigen, zu dessen Gunsten das Grundpfandrecht bestellt werden soll, sowie der vorliegenden staatlichen Genehmigung durch Eintragung im Grundbuch. Die rechtliche Wirkung dieser Art von Grundstücksbelastung besteht darin, dass dem Inhaber des Rechts bei Fälligkeit der Geldforderung (z. B. Bewirken der Fälligkeit durch Kündigung) der Betrag entweder zu zahlen oder andernfalls die Vollstreckung in das Grundstück bzw. Gebäude (der gerichtliche Verkauf) zu dulden ist. - Das ZGB beschränkt das Grundpfandrecht auf die Hypothek und die Aufbauhypothek. In der Vergangenheit begründete andere Grundpfandrechte bestehen jedoch entsprechend ihrem Inhalt weiter.