Grundsätzliche Feststellung

Grundsätzliche Feststellung, — Recht verbindliche Auslegungsregel wirtschaftsrechtlicher Normen, die der Vorsitzende des Staatlichen Vertrags­gerichts nach Abstimmung mit den Leitern der jeweils zuständigen Organe zur Wahrung der Ein­heitlichkeit der Spruchpraxis erlässt. Die Grundsätzliche Feststellung dienen der Präzisierung des Inhalts der geltenden Rechtsvorschriften entsprechend den jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen und den Erforder­nissen einer effektiven Rechtsverwirklichung.