gutgläubiger Erwerb

Gutgläubiger Erwerb, — lastenfreier Eigentumserwerb von einem Nichtberechtigten, der eintritt, wenn der gute Glauben des Erwerbers an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers geschützt wird. Nach dem Recht erfolgt ein gutgläubiger Erwerb nur an Sachen, die im Einzelhandel gekauft wur­den, sowie an Geld und Inhaberpapieren. Vor­aussetzung ist der gute Glaube des Erwerbers, d. h. seine Unkenntnis, dass die Veräußerung unrecht­mäßig erfolgte.