Handelsbilanz

Handelsbilanz — 1. nach „allgemeine Han­delsbilanz" oder Leistungsbilanz, d. h. die Summe bzw. der Saldo aller aktiven und passiven Leistun­gen gegenüber dem Ausland. — 2. Außenhandels­bilanz — Gegenüberstellung des Gesamtwertes der Warenein- und -ausfuhr eines Landes innerhalb eines Jahres oder eines sonstigen Zeitabschnittes. In sozialistischen Ländern wird die Handelsbilanz als Plan­bilanz für den Planzeitraum und als Ist Bilanz für den Abrechnungszeitraum aufgestellt. Zur Handelsbilanz ge­hören alle im Gesamtumsatz des Außenhandels enthaltenen Käufe und Verkäufe von Waren und Leistungen (Außenhandelsumsatz), also auch Lohnveredelungen, Reparaturen und Reexporte. Als Planbilanz wird die Handelsbilanz auf der Grundlage der im Export zu erzielenden Valutapreise (Basis fob) bzw. der im Import zu zahlenden Valutapreise (ebenfalls Basis fob) aufgestellt und nach Wirt­schafts- und Währungsgebieten sowie nach Län­dern untergliedert. Damit verkörpert sie die Summe der Export- und Importpläne der Außenhandelsorgane nach Ländern. Als Berichtsbilanz erfasst die Handelsbilanz die bei der Realisierung der Pläne durch die Außenhandelsorgane erzielten Ergeb­nisse. Die Handelsbilanz ist aktiv, wenn die Ausfuhr über­wiegt, passiv, wenn die Einfuhr überwiegt. Die Differenz zw. Einfuhr und Ausfuhr wird auch als Außenhandelssaldo bezeichnet. Unter sozialisti­schen Verhältnissen werden Handelsbilanz vor allem als Plan­bilanzen genutzt. Sie sind ein Instrument, um die Exporte und Importe nach politisch-territorialen Gesichtspunkten zu lenken und den Erfordernis­sen der Bilanzierung der Außenhandelsbeziehun­gen Rechnung zu tragen. Handelsbilanzen kapitalistische Staaten haben generell den Charakter von Berichts­bilanzen, die nachträglich einen — zudem unvoll­ständigen — Überblick über die Außenhandels­beziehungen des betreffenden Landes geben. Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz — 3. von kapi­talistischen Unternehmen auf Grund der Vor­schriften des Handelsrechts zu Beginn des Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellende Bilanz, vornehm­lich zur Information der Gesellschafter und der Gläubiger des Unternehmens. Eine typische Form der Handelsbilanz ist die zu veröffentlichende Bilanz der Aktiengesellschaft.