Handelsübliche Verpackung

Handelsübliche Verpackung, — Verpackung, - die abhängig vom Charakter der Ware, vom Stand der Verpackungstechnik und vom normalerweise zu erwartenden Aufwand i. allg. Handelsverkehr als gebräuchlich anzusehen ist. Im Außenhandel muß sie den international oder im Lande des Verkäufers a bzw. Käufers geltenden Handelsusancen ent­sprechen. Die in Verträgen oft verwendete For­mulierung handelsübliche Verpackung führt zu einem unnötigen Risiko, wenn die Partner keine eindeutigen Vereinbarun­gen über die Verpackungsart treffen. Bei Streit­fällen, z. B. bei einem Transportschaden, können vermeidbare finanzielle Verluste für den Ver­käufer auftreten. Er haftet für alle Schäden, die aus einer mangelhaften Verpackung bzw. aus dem Nichtbeachten von Verpackungsvorschriften (z. B. Verbot bestimmter Packmate­rialien) entstehen.