Heiratsversicherung

Töchteraussteuerversicherung, Heiratsversicherung, Aussteuer- bzw. Brautaussteuerversiche­rung, TöchterversorgungsversicherungForm der sparwirkenden Lebensversicherung, in der einmal das Heiratsrisiko des Kindes und zum anderen das Sterblichkeitsrisiko des versicherten Versorgers eine Rolle spielen. Die Höhe der Ver­sicherungssumme richtet sich nach dem Ein­trittsalter des Kindes und dem des versicherten Versorgers sowie dem Versicherungsbeitrag, dessen Höhe der Versorger (Versicherungsnehmer) bestimmt. Die Versicherungssumme wird bei der Heirat des Kindes, spätestens jedoch bei Errei­chung eines im Versicherungsvertrag festgelegten Alters fällig.