Immobiliarkredit

Immobiliarkredit — Kredit gegen Verpfändung von Immobilien (Grundbesitz, Liegenschaften). Hypothekarkredit, Immobilien, Liegenschaften, unbewegliche Sachen — Grundstücke und mit diesen fest verbundene Sachen. Der Begriff der Immobiliarkredit dient im privatwirt­schaftlichen Rechtsverkehr vor allem der Ab­grenzung von den beweglichen Sachen; für den Rechtsverkehr wurden jeweils grundsätzlich ein­heitliche Sonderregelungen geschaffen. Den sach­lichen und rechtlichen Unterschieden entsprach die Herausbildung eines bes. Immobilienmarktes.