Importpreis, Einfuhrpreis

Importpreis, Einfuhrpreis — der in einer Auslands­währung ausgedrückte Kaufpreis für Erzeugnisse und Leistungen, die - aus dem Ausland bezogen werden. Im Handel mit den sozialistischen Län­dern, insbes. mit den Mitgliedsländern, werden die Importpreise, Einfuhrpreis entsprechend den gültigen Preisbil­dungsprinzipien ermittelt und vertraglich verein­bart. In den Außenhandelsbeziehungen mit nichtsozialistischen Ländern sind die Importpreis bzw. Einfuhrpreis auf der Grundlage der Preisangebote, die das Niveau der Marktpreise repräsentieren müssen, der Kon­kurrenzpreise und eigener Nutzeffektsberech­nungen zu ermitteln und vertraglich zu vereinba­ren. Dabei sind die preisbildenden Faktoren ent­sprechend der Importpolitik der sozialistischen Staaten zu berücksichtigen und unter Beachtung des Sparsamkeitsprinzips exakt zu kalkulieren. Der Importpreis, Einfuhrpreis kann in einem Importvertrag als Festpreis und Höchstpreis auftreten. Darüber hinaus können Preiszu- und -abschläge wirksam werden.