Herzlich willkommen auf JuraMagazin.de

Beim JuraMagazin-Projekt handelt es sich um ein am TechnologieZentrumDortmund (TZDO) gestartetes studentisches Magazin und juristisches Lexikon. Es wird das Ziel verfolgt, redaktionell gepflegte und verständlich formulierte Inhalte, zu vielen wichtigen Themen und Fragen der Rechtswissenschaften zu geben.

Das Portal wurde Anfang 2011 gegründet und wird kontinuierlich sowohl inhaltlich als auch technisch weiterentwickelt.

Das JuraMagazin soll jedem zugute kommen, der in Rechtsfragen schnell und unkompliziert Rat sucht. Denn jeder Einzelne durchläuft tagtäglich eine Vielzahl von wirtschaftlichen und rechtlichen Aktivitäten, sowohl als Konsument und als Arbeitnehmer oder auch als Unternehmer. Die Tragweite der Handlungen wird uns häufig erst dann bewusst, wenn ein Rechtsgeschäft mal nicht ganz reibungslos verläuft und die Rechtsordnung zur Klärung der Rechtslage einschreiten muss.

Festzustellen ist jedoch, dass die Rechtsordnung und die Rechtssprache gerade für Laien nur schwer verständlich sind. Dies wird dadurch noch verstärkt, dass einige gesetzliche Regelungen, Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen im Widerspruch zum Gerechtigkeitsgefühl stehen.

Das Ziel des Portals ist es, Sie als Nutzer dort abzuholen, wo sie stehen und Ihnen ein Grundverständnis anzueignen.

Dabei sollen u. a. folgende Fragen beantwortet werden:

Für diejenigen, die sich mit dem Recht beschäftigen, steht fest, dass das, was als Recht verstanden wird, auch tatsächlich Recht ist und nicht was anderes. Hier soll zunächst der Frage, was Recht eigentlich ist, nachgegangen werden. Dies ist erforderlich, um eine Einordnung des Rechts in die Gesamtheit kultureller Phänomenen vorzunehmen. Denn an dieser Stelle kann festgehalten werden, dass keine menschliche Gesellschaft ohne Verhaltensregeln vorstellbar wäre.

Es lassen sich zwei große Bereiche im Recht unterscheiden. Das sind zum einen das private Recht und zum anderen das Öffentliche Recht. Die Grundlage und damit das wichtigste Gesetz bildet die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG), das sich aus dem Öffentlichen Recht ergibt. Hier wird der Rahmen für alle weiteren Gesetze der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben und an dem Grundgesetz werden alle Gesetze gemessen. Dies gilt nicht nur für die Gesetze des Öffentlichen Rechts, wie beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Sozialgesetzbuch (SGB), sondern auch für Gesetze des privaten Rechts, wie zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Letzteres regelt die Rechtsbeziehungen der Bürgerinnen/Bürger untereinander, wogegen das Öffentliche Recht das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern regelt.

Das JuraMagazin ist zum einen eine Informationsquelle und zum anderen ein Wörterbuch für juristische Begriffe.

Da wir das Portal stets aktualisieren und fortwährend mehr Informationen zur Verfügung stellen wollen, ist es uns ein Anliegen, neben vielen Nutzerinnen und Nutzern auch einige Helferinnen und Helfer zu erreichen und freuen uns daher über konstruktive Anregungen.

Daher vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung,
viel Erfolg & Freude

Ihr JuraMagazin - Team