zivile Luftfahrt

Zivile Luftfahrt, — 1. Nutzung des Luftraumes der Erde in Höhen bis zu ca. 50 km durch den Men­schen mittels Luftfahrzeuge für zivile Zwecke einschl. der dazu notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen sowie Leitungs­organe. In der zivilen Luftfahrt werden vorrangig Luftfahr­zeuge „schwerer als Luft" verwendet. Haupt­zweig der zivilen Luftfahrt ist die kommerzielle Luftfahrt, bestehend aus Luftverkehr und Wirtschafts­flug. Darüber hinaus gehören der Flugsport (Se­gelflug, Motorflug, Fallschirmsport) und der Ge­schäftsreise- sowie der sonstige private nichtkom­merzielle Luftverkehr zur zivilen Luftfahrt.