zivile Luftfahrt
Zivile Luftfahrt, — 1. Nutzung des Luftraumes der Erde in Höhen bis zu ca. 50 km durch den Menschen mittels Luftfahrzeuge für zivile Zwecke einschl. der dazu notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen sowie Leitungsorgane. In der zivilen Luftfahrt werden vorrangig Luftfahrzeuge „schwerer als Luft" verwendet. Hauptzweig der zivilen Luftfahrt ist die kommerzielle Luftfahrt, bestehend aus Luftverkehr und Wirtschaftsflug. Darüber hinaus gehören der Flugsport (Segelflug, Motorflug, Fallschirmsport) und der Geschäftsreise- sowie der sonstige private nichtkommerzielle Luftverkehr zur zivilen Luftfahrt.

