instandhaltungsgerechte Konstruktion

Instandhaltungsgerechte Konstruktion, — konstruk­tive Gestaltung, die eine maximale Betriebstauglichkeit bei einem minimalen Aufwand für die Instandhaltung während der gesamten Nut­zungsdauer gewährleistet. Die wichtigsten all­gemeingültigen Prinzipien der instandhaltungsgerechte  Konstruktion sind: abnutzungsverringernde, pflege- und wartungsverrin­gernde, pflege- und wartungserleichternde, re­paraturveningernde und reparaturerleichternde Konstruktion. — Für die abnutzungsverringernde Konstruktion ergeben sich durch den bereits er­reichten hohen Stand der Technik viele Möglich­keiten. Z.B. kann durch richtige Gestaltung und Oberflächenbehandlung von Gleitstellen, Ver­wendung neuentwickelter Werkstoffe und An­wendung moderner Schmiersysteme die Abnut­zung erheblich verringert werden. — Die Pflege und Wartung der Grundmittel erfordert häufig einen beträchtlichen Arbeitsaufwand, der durch konstruktive Maßnahmen, z. B. den Einbau auto­matischer Zentralschmiereinrichtungen, verringert werden kann. — Als pflege- und wartungserleich­ternd wirken sich Konstruktionen aus, die z. B. eine leichte Abnehmbarkeit der Schutzvorrichtun­gen und Abdeckungen, eine gute Abflussmöglich­keit für die Kühlmittel und eine gute und schnelle Reinigung gewährleisten. — Ursachen für auftre­tende Schäden sind oft Bedienungsfehler und Überlastung, die durch reparaturverringernde Konstruktion weitgehend vermieden werden können. Hilfsmittel dazu sind Überwachungsein­richtungen, wie Schmelzsicherungen, Mo­torschutzschalter u. dgl. — Für die reparaturerleichternde Konstruktion sind die Standardisie­rung der D, Ersatzteile und Baugruppen, die leichte Ausbaumöglichkeit und Zugänglichkeit der zu reparierenden Teile und die eindeutige Kenn­zeichnung von Rohrleitungen u. dgl. von Bedeu­tung. - Der Nutzeffekt der instandhaltungsgerechte  Konstruktion ergibt sich aus der Senkung der insges. während der Nutzungs­dauer der jeweiligen Grundmittel anfallenden Instandhaltungskosten.