internationales Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht — Teil der nationalen Rechtsordnung, der die Normen umfasst, die Ar­beitsverhältnisse mit internationalem Element re­geln. Als Grundprinzip des internationales Arbeitsrecht  gilt, die internationalen Interessen  zu sichern und die sozialen Rechte der Werktätigen  zu schützen. Ist in völkerrechtlichen Verträgen oder Rechtsvorschriften  nichts anderes vor­gesehen, wird das Arbeitsgesetzbuch  angewandt a) auf Arbeitsrechtsverhältnisse zw. Bürgern  und in  tätigen inter­nationalen Organisationen bzw. in  tätigen Betrieben anderer Staaten; b) zw. Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in  haben, und in  tätigen internationalen Organisationen, c) zw. Bürgern anderer Staaten und Betrieben, wenn sich der Arbeitsort in  befindet.