juristische Betreuung

Juristische Betreuung — rechtliche Beratung, Anleitung, Unterstützung und Vertretung volks­eigener Betriebe, Kombinate, Vereinigungen volkseigener Betriebe, Staatsorgane und Genos­senschaften in der Regel durch Justitiare, von Genossenschaften auch durch Rechtsanwälte. Vorrangig erstreckt sich die juristische Betreuung auf die Vor­bereitung und Durchführung der Planaufgaben mit Hilfe des Rechts, insbes. auf die Mitwirkung an der Ausarbeitung und Durchsetzung von Leitungs­entscheidungen, auf die Festigung der sozialisti­schen Gesetzlichkeit im Betreuungsbereich, die Herstellung und Sicherung der Kooperations­beziehungen, die Erläuterung und Propagierung des sozialistischen Rechts, die Vertretung vor dem Staatlichen Vertragsgericht, den Gerichten und vor Schiedsgerichten.