Knotenverkehr

Knotenverkehr — Form des Gütertransports, wobei die Eisenbahn die Sendungen nur zw. bestimmten Knotenbahnhöfen befördert, während der Kraft­verkehr die Zufuhr nach bzw. die Abfuhr von diesen Knotenbahnhöfen wahrnimmt. Die Zu- und Abfuhrleistungen des Kraftverkehrs werden ge­bietsmäßig durch einen zum jeweiligen Knoten­bahnhof gehörenden Bedienungsbereich (Knoten­bereich) abgegrenzt. Bei Einrichtung von Knotenverkehr muss festgelegt werden, welche Sendungen im kom­binierten Schiene-Straße-Verkehr und welche Sendungen ausschl. auf der Straße bzw. auf der Schiene (Transporte zw. Anschlussbahnen) zu befördern sind. Bei Knotenverkehr wird zw. Wagenladungs­- und Stückgutknotenverkehr unterschieden. Dabei beziehen sich die Begriffe Ladung und Stückgut auf die Nutzfahrzeuge der Eisenbahn. Auch im Containertransport wird das Prinzip des Knotenverkehrs durchgesetzt, Der Umschlag der Container findet dabei auf Terminals statt. Die Einführung des Knotenverkehrs bringt der Volkswirtschaft und dem ein­heitlichen Transportwesen bedeutende Vorteile (insbes. Senkung der Selbstkosten, Erhöhung der Arbeitsproduktivität, Einsparung von Arbeits­kräften). Sie ergeben sich vor allem aus der Einsparung von Abfertigungs- und Ladeanlagen, der besseren Ausnutzung der Güterwagen, der Beschleunigung des Gütertransports, der Verrin­gerung von Rangierarbeiten sowie aus der Mög­lichkeit einer umfassenden Mechanisierung des Güterumschlages.