Kollisionsrecht
Kollisionsrecht — Gesamtheit der Rechtsnormen (Kollisionsnormen), die bestimmen, ob auf Zivil-, Familien- oder Arbeitsrechtverhältnisse mit ausländischem Element oder auf internationale Wirtschaftsverträge in- oder ausländisches Recht anzuwenden ist. Das sozialistische Kollisionsrecht entspricht den Grundprinzipien der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung. Es fördert insbes. die Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit zw. den sozialistischen Staaten und die Durchsetzung der friedlichen Koexistenz als gültiges Prinzip der Beziehungen zw. Staaten unterschiedlicher sozialer Ordnung. Das Völkerrecht gebietet, dass die einzelstaatlich gesetzten Kollisionsnormen allgemeinen und keinen unterschiedlichen Charakter in Abhängigkeit davon tragen, ob an den Rechtsbeziehungen Bürger oder Organisationen ans sozialistischen oder nichtsozialistischen Staaten beteiligt sind. Einseitige Kollisionsnormen 'bestimmen, wann inländisches Recht anzuwenden ist, zweiseitige regeln die Anwendung in- und ausländischen Rechts. Sie enthalten eine „Verweisung" auf oder eine „Anknüpfung" an ausländisches Recht.
