kommunale Berufsschule

Kommunale Berufsschule — spezielle Einrichtung der Berufsausbildung, in der Lehrlinge den berufs­theoretischen und allgemein bildenden Unterricht erhalten. Die kommunale Berufsschule unterstehen den Räten der Kreise und werden von ihnen politisch, pädago­gisch und fachlich angeleitet und kontrolliert. In den kommunale Berufsschule werden Lehrlinge aus volkseigenen Betrieben, staatlichen Einrichtungen und Ver­waltungen, die keine Betriebsberufsschule haben, sowie Lehrlinge aus Produktionsgenossen­schaften, aus Betrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Betrieben unterrichtet. Den berufspraktischen Unterricht erhalten diese Lehrlinge in ihrem Ausbildungs­betrieb. Die kommunale Berufsschule wird von einem Direktor geleitet, der nach Zustimmung der örtlichen Volksvertre­tung vom Bürgermeister berufen wird.