Konsignation

Konsignation — Übergabe von Waren zum Auf­bewahren oder zum kommissionsweisen Verkauf, insbes. im Überseehandel. Die Konsignation ist ein Rechts­verhältnis zw. dem Auftraggeber (Konsignant) und dem Auftragnehmer (Konsignatar), wobei die auf Lager gelieferte Ware bis zum Eigentumserwerb durch den Dritten Eigentum des Konsignanten bleibt, vom Konsignatar verwaltet und nach einer bes. Disposition verkauft wird. Der Konsignatar erhält für diese Tätigkeit eine Provision. Nach dem Recht werden die Aufgaben des Kon­signatars im Gesetz über internationale Wirt­schaftsverträge  geregelt.