Konsumgüterbilanzierung

Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzie­rung, Abk. MAK-Bilanzierung, Erzeugnisbilanzie­rung - als Bestandteil der komplexen Planung der sozialistischen Reproduktion, insbes. der Planung der ökonomischen Materialverwendung, Prozess zur Erarbeitung, Realisierung und Kontrolle des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs an Roh-­ und Werkstoffen, Energieträgern und Zuliefer­erzeugnissen (sog. Materialien), Rationalisierungs­mitteln, Ausrüstungen und Anlagen (sog. Aus­rüstungen) sowie an Konsumgütern und der sich daraus ergebenden Leistungsanforderungen an die Volkswirtschaft. Die M. umschließt die Vorberei­tung, Ausarbeitung, Koordinierung, Bestätigung, Realisierung und Kontrolle der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen sowie die Steuerung materieller Fonds. Sie ist darauf ge­richtet, im Prozess der, Leitung und Planung der Volkswirtschaft, ausgehend vom Ziel der soziali­stischen Produktion, die Bedarfsentwicklung in der Einheit von Menge, Struktur und Qualität zu erfassen und diese zu den erforderlichen Zeit­punkten durch rationellen Einsatz der volkswirt­schaftlichen Fonds planmäßig zu decken. Die M. ist darauf gerichtet, quantitative und qualitative Faktoren des Wachstums zu erfassen; die inten­sive Entwicklung der Volkswirtschaft zu unter­stützen und eine Steigerung des Leistungsvermö­gens der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Damit trägt die M. als Kernstück der volkswirtschaft­lichen Bilanzierung dazu bei, ein langfristiges stabiles Wirtschaftswachstum zu sichern und die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Ziele der sozialistischen Gesellschaft zu erreichen. Im Prozess der Bilanzierung werden Bilanzen an­gewendet, die es gestatten, ständig die Ziele und Mittel der volkswirtschaftlichen Entwicklung, die Anforderungen und Möglichkeiten ihrer Realisie­rung in Form von Bedarf und Aufkommen gegen­überzustellen sowie die volkswirtschaftlich günstigsten Möglichkeiten zur Leistungssteigerung und zur Sicherung der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung zu ermitteln. In die Her­beiführung der Übereinstimmung zw. Aufkommen und Bedarf mittels der M. sind eingeschlossen: a) die Sicherung eines dem volkswirtschaftlich be­gründeten Bedarf entsprechenden Aufkommens in Umfang, Sortiment, Qualität, Kosten und Zeit zur materiell-technischen Sicherung der Versorgung. Das betrifft alle zum Bilanzbereich gehörenden Erzeugnisse aus Produktion und Import; b) die Einflussnahme auf die ökonomisch zweckmäßige Verwendung der bilanzierten Erzeugnisse in den Anwenderbereichen; c) die Durchsetzung der Erfordernisse einer volkswirtschaftlich begründe­ten Vorratswirtschaft und Reservebildung; d) die Schaffung einer geeigneten Kennziffernbasis für Bilanzrechnungen und für die volkswirtschaftliche Beurteilung der Bedarfsangaben.