Kooperationsvertrag

Kooperationsvertrag - Wirtschaftsvertrag über ein kooperatives Zusammenwirken seiner Partner, das der Vorbereitung von Leistungsbeziehungen Leistungsvertrag) dient. Die generelle Bezeichnung des geltenden Rechts für Verträge dieses Inhalts ist Vertrag zur Vorbereitung künftiger Leistungsbeziehungen. Speziell als Kooperationsvertrag ist der Vertrag zwischen Außenhandels- und Export- oder Importbetrieben geregelt, nach dem die Partner die vereinbarten Aufgaben in ihren Plänen, bei der Ausübung von Bilanz- und anderen staatlichen Funktionen sowie bei der Markterschließung zu berücksichtigen und untereinander entsprechende Leistungsverträge zu schließen haben. Der dem Kooperationsvertrag gleichende Vertrag über die Vorbereitung wissenschaftlich- technischer Leistungen ist als Koordinierungsvertrag geregelt. Durch die Intensivierung der Partnerbeziehungen. in Vorbereitung der Produktion bzw. der wissenschaftlich-technischen Arbeiten wird der kooperative Charakter der später folgenden Austauschbeziehungen, der durch die Plangrundlagen der Leistungsverträge gewährleistet ist, im Interesse eines höheren Nutzens vertieft.