kooperative, Abteilung

Abteilung, kooperativeWirtschaftseinheit, die auf Grund einer freiwilligen Entscheidung der beteiligten sozialistischen Wirtschaftsorganisatio­nen gebildet und mit eigenen Rechten und Pflich­ten ausgestattet wird. Im Unterschied zu den beteiligten Wirtschaftsorganisationen besitzt sie jedoch keine volle juristische Selbständigkeit. Als Rechtsform hat sie sich insbes. in der sozialisti­schen Landwirtschaft entwickelt. Sie existiert hier als Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP); daneben wird sie in der Obst- und Ge­müseproduktion sowie in beschränktem Umfang auch in einzelnen Zweigen der Tierproduktion angewandt. Kooperationsvereinbarung, Pflanzenproduktion, Kooperative Abteilung.