Kraftfahr-Haftpflichtversicherung

Kraftfahr-Haftpflichtversicherung - Versicherung für den Fall, dass gegen den Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeuges nach den Rechtsvorschriften über die Verantwortlichkeit für Schadenzufügung Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Verantwortlichkeit, die Leistung des Versicherers an den Geschädigten bei berechtigten Schadenersatzansprüchen, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie den Ersatz der Aufwendungen zur Minderung eines eingetretenen Schadens. Die schuldhaft verursachten Schäden, die einen Schadenersatzanspruch auslösen und für die Versicherungsschutz gewährt wird, lassen sich in drei Komplexe gliedern: a) Tod oder Verletzung von Menschen (Personenschaden); b) Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen (Sachschaden); c) Vermögenseinbußen, die weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückzuführen sind (Vermögensschaden). Im Interesse der Schadenverhütung und der Risikoabgrenzung sind bestimmte Haftpflichtansprüche von der Versicherung ausgeschlossen.