Kraftomnibusse

Abkommen über die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung internationaler Personenbeför­derungen mit Kraftomnibussenzur Verbesserung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der inter­nationalen Personenbeförderung mit Kraft­omnibussen am 5.12.1970 abgeschlossenes Ab­kommen sozialistischer Staaten. Internationale Personenbeförderungen erfolgen nach vereinbar­ten Allgemeinen Bedingungen, die dem Abkom­men beigefügt sind. Diese Bedingungen enthalten Begriffsbestimmungen, Verfahrensregeln für die Erteilung von Genehmigungen, Beförderungs­bedingungen für den Kraftomnibus-Linienverkehr sowie Bestimmungen, die die Kraftomnibusse und ihr Personal betreffen.