Lärm

Lärm: i. w. S. jede Art von hörbarem Schall, der eine gewollte Schallaufnahme oder die Stille stört; i. e. S. Schall von > 80 Phon, der als Belästigung empfunden wird und zu Gesundheitsstörungen (Schwerhörigkeit) führen kann. - Maßnahmen zur Lärmbekämpfung sind bereits bei der Projektierung und Konstruktion von Arbeitsmitteln und -verfahren zu berücksichtigen. Dabei gilt folgende Rangordnung: 1. Verminderung der Schallentstehung durch Wahl 1. armer Verfahren, Verminderung der Schwingungsanregung (Drehzahl, Unwucht, Reibung), Dämpfung der Schwingungsamplitude durch Einsatz von Werkstoffen hoher innerer Dämpfung und durch Aufbringen derartiger Stoffe auf Bleche sowie Anbau von Schalldämpfern; 2. Verminderung der Luftschallausbreitung durch Dämmwände als Abschirmung, Kapselung oder Raumbegrenzung sowie Minderung der Luftschallreflexion an Raumbegrenzungen durch deren schallschluckende Verkleidung (Schallabsorption). Daneben ist oft auch Unterbrechung der Körperschalleitung (z. B. schwingungsisolierte Ausführung von Fundamenten bei Maschinen) notwendig; 3. organisatorische Maßnahmen, wie räumliche oder zeitliche Zusammenfassung annähernd gleichlauter Lärmquellen, räumliche Trennung 1. intensiver von 1. armen Arbeitsplätzen und optimale Lärmpausengestaltung. Können die gen. Möglichkeiten aus technischen oder ökonomischen Gründen zunächst nicht realisiert werden, so sind als Sofortmaßnahme individuelle Gehörschutzmittel (Gehörgangverschlüsse, Ohrenkapseln, Gehörschutzhelme) zu verwenden.