Leibrentenversicherung

Leibrentenversicherung - Form der Versicherung auf den Erlebensfall (Erlebensfallversicherung), bei der die Leistung des Versicherers in der Zahlung von Leibrenten besteht. Eine Leibrentenversicherung kann gegen Zahlung eines Einmalbeitrages oder laufender Beiträge abgeschlossen werden; dementsprechend unterscheidet man zwischen der sofort beginnenden und der aufgeschobenen Leibrentenversicherung Bei der sofort beginnenden Leibrentenversicherung wird die Leibrente an den Versicherten, in der Regel bis zu dessem Tode gezahlt. Sie kann aber auch, gebunden an die versicherte Person, begrenzt für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden. Eine solche Leibrentenversicherung wird als temporäre Leibrentenversicherung bezeichnet. Eine Leibrentenversicherung kann auch auf das Leben mehrerer Personen, z. B. eines Ehepaares, abgeschlossen werden. Dabei wird festgelegt, dass im Falle des Todes eines Versicherten die Rente ganz oder gekürzt an den überlebenden Versicherten weitergezahlt wird. Eine solche Rente wird als Verbindungsrente bezeichnet. Der Vorteil einer Leibrentenversicherung gegenüber dem individuellen Vorsorgesparen besteht darin, dass der Versicherungsnehmer die Gewissheit hat, bis zu seinem Lebensende einen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten, jährlich oder unterjährig zahlbaren Betrag vom Versicherer zu erhalten. Zum Zwecke der attraktiveren Gestaltung einer aufgeschobenen Leibrentenversicherung werden diese Verträge oft mit einer Versicherung auf den Todesfall verbunden. Stirbt der Versicherte, so werden die eingezahlten Beiträge ganz oder in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes an die begünstigten Hinterbliebenen zurückgezahlt. Rechnungsgrundlagen für die Tarife der Leibrentenversicherung sind die Erlebenswahrscheinlichkeit, der Zins und die Kosten. Bei einer Leibrentenversicherung mit Beitragsrückgewähr ist auch die Sterbewahrscheinlichkeit (Sterblichkeit) zu berücksichtigen. Eine Besonderheit der Tarife der Leibrentenversicherung gegenüber den anderen Formen der Lebensversicherung besteht u. a. darin, dass sie getrennt nach Männern und Frauen aufgestellt sind. Das ist einmal dadurch bedingt, dass entsprechend der Regelung der Sozialversicherung der Beginn der Rentenzahlung unterschiedlich ist und dass zum anderen die Erlebenswahrscheinlichkeit der Frauen über der gleichaltriger Männer liegt.