Leistungsfonds

Leistungsfonds — Geldfonds der volkseigenen Betriebe (einschl. der Kombinatsbetriebe) zur Mobilisierung von Leistungs- und Effektivitäts­reserven bei der Ausarbeitung und Durchführung der Pläne. Er stimuliert die Überbietung und Übererfüllung ausgewählter staatlicher Aufgaben und Plankennziffern (z. B. Arbeitsproduktivität, Qualitätserhöhung, Einsparung an Energie und volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen und Ma­terialien). Die Mittel des Leistungsfonds können u. a. verwendet werden zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun­gen der Werktätigen, der sozialistischen Rationali­sierung und von zentralen Maßnahmen des FDGB, vor allem zur Schaffung von Urlauberdörfern und Erholungsstätten. Die Direktoren der Kombinate sind berechtigt, in Abstimmung mit den Direktoren ihrer Betriebe und den Betriebsgewerkschaftslei­tungen, Mittel des Leistungsfonds für die Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen bzw. zentraler Be­treuungseinrichtungen objektbezogen zu zentrali­sieren. Die Mittel des Leistungsfonds dürfen nicht für per­sönliche Zuwendungen, Prämien und Lohnzahlun­gen verwendet werden. Die Zuführungsbedingun­gen für den Leistungsfonds wurden durch staatliche Regelungen entsprechend den objektiven Erfordernissen der Vertiefung der Intensivierung und Erhöhung der Effektivität weiter vervollkommnet. Dadurch wurde die Leistungsbereitschaft der Werktätigen weiter erhöht und der sozialistische Wettbewerb mit der Übernahme hoher Ziele im Gegenplan verbunden.