Leistungslohn

Leistungslohn — früher übliche Bez. für Stücklohn (Lohnformen). Im Sozialismus wirkt das ökonomische Gesetz der Verteilung nach Ar­beitsleistung, wonach die Verteilung der für die individuelle Konsumtion bestimmten Konsumtionsmittel nach der Quantität und Qualität der für die Gesellschaft geleisteten Arbeit erfolgt. Somit ist der Lohn unabhängig von seiner konkreten Form stets leistungsbezogen und der Begriff Leistungslohn zur Kennzeichnung einer bestimmten Lohnform un­geeignet.