Leistungsparameter

Leistungsparameter — im ökonomischen Sinn Größe zur Charakterisierung einer Leistung. Leistungsparameter dienen der objektiven Leistungsbeurteilung. Sie werden in Form von quantitativen und qualitativen Kennziffern bzw. Kennziffernkombinationen an­gewendet, um möglichst alle Seiten der zu cha­rakterisierenden Leistung zu erfassen. Die an­zuwendenden Leistungsparameter richten sich nach der zu be­urteilenden Leistung (Einzelleistung, Abteilung, Betrieb) und nach den Einzelheiten der Bewert­barkeit in Bezug auf die Zielstellung. So werden z. B. für die Bewertung der Leistung eines Werk­tätigen als Leistungsparameter technisch begründete Arbeitsnormen verwendet. Falls die Zielstellung der Arbeitsauf­gabe es erfordert, sind zur Charakterisierung der Gesamtleistung andere Leistungsparameter mit heranzuziehen (Qualität, Rohstoffausbeute u. a.). Zur Beurteilung aller Seiten der Leistung einer Abteilung ist bereits ein System von Leistungsparameter erforderlich. Die umfassende Kennzeichnung der Leistung eines Betriebes oder Kombinates erfordert die Anwendung einer noch größeren Zahl von Leistungsparameter, um möglichst alle die Leistung beeinflussenden Größen quantitativ und qualitativ richtig zu erfassen. Unter Berücksichti­gung der Erfordernisse der Leistungsbewertung sind solche Parameter festzulegen, die die An­strengungen der Betriebskollektive zur Vertiefung der Intensivierung fördern und die eigenen Lei­stungen der Betriebe bei Sicherung der höchsten volkswirtschaftlichen Effektivität besser in den Plänen und in der Planabrechnung zum Ausdruck bringen. Leistungsparameter müssen die Leistungen bei der Pro­duktion hochwertiger Erzeugnisse, bei der Einspa­rung von Rohstoffen, Material und Energie sowie bei der Nutzung der Arbeitszeit und der Grund­fonds nicht nur quantitativ, sondern auch qualita­tiv richtig widerspiegeln. Für eine differenzierte Beurteilung der Leistung werden u. a. folgende staatliche Plankennziffern als Leistungsparameter herangezogen: industrielle Warenproduktion bzw. Produktion des Bauwesens; industrielle Warenproduktion der neuen und weiterentwickelten Erzeugnisse, der Erzeugnisse mit Gütezeichen Q und 1; Gesamt­erzeugung bzw. Warenproduktion in Menge und Wert; Arbeitsproduktivität der Arbeiter und An­gestellten insgesamt auf Basis Eigenleistung; Schichtkoeffizient des Produktionspersonals; Ar­beitszeiteinsparungen durch Maßnahmen des Planes Wissenschaft und Technik; Normative des Material- und Energieverbrauchs im Wert- bzw. Naturalausdruck; Grundfondsquote, Senkung der Kosten für Ausschuss, Nacharbeit und Garantielei­stungen; Selbstkostensenkung; Nettogewinn. Eine Erweiterung der Leistungsparameter ist möglich und notwendig, wenn es die zu beurteilende Leistung erfordert. Alle Leistungsparameter müssen auf die zweigspezifischen Erfor­dernisse ausgerichtet sein.