Leistungsprinzip

Leistungsprinzip — 1. Gesetz der Verteilung nach Arbeitsleistung. — 2. Prinzip des Gewinnaus­weises in der buchhalterischen Bilanz. Es er­scheint der „produzierte Gewinn" in der Bilanz, Gewinn aus abgesetzten Erzeugnissen (realisierter Gewinn) und potentieller Gewinn auf den Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Das Leistungsprinzip erfordert Preisbewertung der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.