Leistungssicherungsrechte

Leistungssicherungsrechte — Sanktionen, die bei der Verletzung von Leistungsverträgen eine volkswirtschaftlich gerechtfertigte Abwicklung der gegenseitigen Hauptleistungen der Partner ge­währleisten. Mit Hilfe der Leistungssicherungsrechte wird insbes. a) die reale Vertragserfüllung nach der Pflichtverletzung durchgesetzt, z. B. mittels Abnahmeverweigerung (Abnahme), Nachbesserung oder Ersatz­leistung; b) die gestörte Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung gegebenenfalls durch Min­derung ausgeglichen; c) der Vertrag durch Rücktritt aufgelöst, wenn die Hauptleistung des Auftragnehmers infolge seiner Pflichtverletzung ihren Zweck verfehlen würde. Meist wirken die Leistungssicherungsrechte mit Schadensausgleichsrechten (z. B. mit An­sprüchen auf Schadenersatz und Vertragsstrafen) zusammen.