Leitung des Handels

Leitung des Handels, branchenmäßige — Leitung und Organisation des Handels nach abgegrenzten Sortimenten, Sortimentsgruppen, Sortiments­bzw. Warenfamilien, Fachgebieten oder Zweigen. Die branchenmäßige Leitung kann sich so auf ein Handelsprogramm mit im Wesentlichen gleichen oder sehr ähnlichen Umschlagsbedingungen kon­zentrieren. Die Leiter können mit größerer Sach­kenntnis entscheiden, da ihre Aufgabenbereiche überschaubar sind. Das Verhalten der einzelnen Waren auf dem Markt und der Bedarf lassen sich besser erforschen. Der Markt der betreffenden Branche kann planmäßig beeinflusst werden. Die wirtschaftsleitenden Organe des Handels können intensiver auf die Produktion einwirken. — Die Leitung des Handels ist Ausdruck der sich vertiefenden Arbeitstei­lung im Handel. Sie hängt zusammen mit dem Grad der Spezialisierung der Betriebe und der Ver­kaufseinrichtungen. Je profilierter die Sortimente, desto günstiger die Bedingungen für die Leitung des Handels und umgekehrt. Die Leitung des Handels ist dort am ausgeprägtesten, wo mehrere Spezialbetriebe, deren Handelspro­gramm nur eine oder zwei Branchen bzw. Sor­timentsfamilien umfasst und deren Verkaufsein­richtungen im allg. ebenfalls in diesem Sinne spezialisiert sind, unter einer Leitung zusammen­geschlossen werden können. — Auch in nicht spezialisierten Betrieben sind bei entsprechender Gliederung die Voraussetzungen für die Leitung des Handels durchaus gegeben. Der nach Filialbereichen aufgebaute Fachhandel ist typischer Ausdruck der Leitung des Handels. Vor Übergang zur branchenmäßigen Leitung sind in jedem Fall die ökonomischen Gegebenheiten gründlich zu analysieren.