lex salica

Lex salica — zu Beginn des 6. Jh. unter dem Einfluss der fränkischen Könige und des Adels verfasstes Recht, das die gewohnheitsrechtlichen Normen der Saifranken und des fränkischen Königsrechts enthält. Lex salica ist das bedeutendste der deutschen frühfeudalen Rechte, es billigte und schützte vor allem das Privateigentum, die aus dem Verfall der Gentilordnung herausgebildeten Klassenbeziehun­gen sowie die Funktionen, Machtorgane und son­stigen Einrichtungen des Frankenstaates.