Lieferbedingungen

Lieferbedingungen — Vereinbarung der Ver­tragspartner über Spezifierung, Versand und Entgegennahme, Verpackung, Auszeichnung, Rech­nungslegung und Bezahlung des Leistungsgegen­standes. Die Lieferbedingungen können auch Festlegungen ent­halten über die Qualitätssortierung, mögliche Teil­lieferungen oder zulässige Vor- und Nachliefer­fristen, Bedingungen für Vertragsänderungen oder für den Rücktritt vom Vertrag, Sanktionen usw. Darüber hinaus kann der Einsatz zusätzlicher ökonomischer Stimuli geregelt werden. Die wirt­schaftsleitenden Organe der Industrie wie auch des Handels (wie Zentrale Warenkontore des In­dustriewarengroßhandels, Bezirksdirektionen des volkseigenen Einzelhandels) können die Lieferbedingungen z. B. in die Koordinierungsvereinbarungen aufnehmen. Derartige Übereinkommen dienen zur Orientie­rung der Partner beim Abschluss und bei der Er­füllung der Verträge oder nehmen unmittelbar Einfluss auf deren Inhalt und bestimmen damit Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Sie können auch durch Rechtsvorschriften festgelegt werden.