Lieferbetrieb

Lieferbetrieb — Produktions- oder Handelsbetrieb, der mit seiner Produktion bzw. Leistung zur qualitäts-, sortiments- und termingerechten plan­mäßigen Befriedigung des volkswirtschaftlich be­gründeten Bedarfs beiträgt. Die Verpflichtungen die Lieferbetriebe werden in Form von Lieferbedingungen mit den Abnehmerbetrieben vereinbart. Der Lieferbetrieb wird seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung zur Sicherung der Versorgung der Abnehmerbetriebe durch eine zweckentsprechende Gestaltung des Produktionsprogramms und den Aufbau einer den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen­den lieferseitigen Vorratshaltung (Absatzvorräte der Lieferbetriebe bzw. Handelsvorräte der Handelsbetriebe) gerecht. Der Lieferbetrieb hat die Pro­duktion und Zirkulation der von ihm hergestellten bzw. zu zirkulierenden Waren so zu gestalten, dass die Erfüllung der staatlichen Planauflagen gewähr­leistet wird. Durch eine wissenschaftlich begrün­dete Bedarfs- und Marktforschung und die Ge­staltung zweckentsprechender Kooperationsbezie­hungen sowie mit Hilfe der sozialistischen Wirt­schaftswerbung und eines zweckentsprechenden Lieferservices und Kundendienstes sichert der Lieferbetrieb die Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten, plan­mäßigen Aufgaben.