Lieferbeziehung

Lieferbeziehung — Beziehung, die sich aus der bei gesellschaftlicher Arbeitsteilung erforderlichen Belieferung der produktiven Konsumenten mit Produktionsmitteln aus den ihnen im volkswirt­schaftlichen Reproduktionsprozess vorgelagerten Produktionsstufen ergibt. Die Sicherung der lang­fristigen Verbindungen der Reproduktionspro­zesse der kooperierenden Betriebe und Kombinate bildet eine entscheidende Funktion der sozialisti­schen Warenproduzenten. Die eigenverantwort­liche Gestaltung der Lieferbeziehung zw. den sozialistischen Warenproduzenten verlangt gemeinsame Ent­scheidungen der beteiligten Betriebe und Kom­binate, die in differenzierten Formen des Wirtschaftsvertrages vereinbart werden. Für die Sicherung einer hohen Beweglichkeit der Lieferbeziehung wird es mit der weiteren Herausbildung der entwickel­ten sozialistischen Gesellschaft insbes. erforder­lich, die Lieferbeziehung in der Weise ökonomisch zu stimulie­ren, dass sie dazu beitragen, einen bedarfsgerech­ten, planmäßigen und beweglichen Absatz- und Versorgungsprozess durchzusetzen, die liefersei­tige Marktforschung und Bedarfsermittlung zu qualifizieren, die in Lieferkatalogen enthaltenen Lieferfristen einzuhalten und durch die Verkür­zung der Transport- und Warenwege u a Maß­nahmen eine hohe Auslastung der Transport­kapazitäten und eine ständige Senkung der Zir­kulationskosten zu erreichen.