Lieferfrist

Lieferfrist — Zeit vom Eingang der Bestellung über eine Lieferung oder andere Leistung beim Auftragnehmer bis zu ihrer frühestmöglichen Durchführung, auch Lieferzeit genannt. Zu unter­scheiden sind: a) betriebsindividuelle Lieferfrist und branchenübliche Lieferfrist (Leistungsfrist, bran­chenübliche). Sie sind eine Grundlage für die Vereinbarung der Leistungszeit; b) verbindliche Lieferfrist, die als ständiges Angebot gelten, so dass die Bestellung als Annahme wirkt und sich die Leistungsfrist aus der verbindlichen L, gerechnet vom Eingang der Bestellung an, ergibt. Verbind­liche Lieferfrist sind staatliche Normative für aus- gewählte Erzeugnisse. Sie gelten für den Pro­duktionsmittelgroßhandel nur, wenn die Bestellun­gen seiner Abnehmer die Mindestmengen für den Direktbezug nicht erreichen. Ein Preis­zuschlag kann vereinbart werden, wenn die je­weilige Lieferfrist vereinbarungsgemäß unterschritten wird und dafür zusätzlich gerechtfertigte Aufwendun­gen erforderlich sind. Die Vereinbarung eines Preisabschlages ist bei einer vereinbarten Über­schreitung von branchenüblichen und verbindlichen Lieferfrist zulässig.