Einkaufs- und Liefergenossenschaft

Einkaufs- und Liefergenossenschaft, Abk. ELG — freiwilliger wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenschluss selbständiger Handwerksmeister sowie Gewerbetreibender, die Mitglied der Hand­werkskammer sind. Die Einkaufs- und Liefergenossenschaft entstanden in der zweiten Hälfte des vorigen Jh. und sollten urspr. den Handwerkern als Hilfe gegen den kapitalisti­schen Konkurrenzkampf dienen. In  sind private Handwerker in der Regel Mitglieder einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft. Von ihr beziehen sie einen großen Teil des Materials. Die produzierenden Handwerkszweige setzen ihre Erzeugnisse z. T. über die Einkaufs- und Liefergenossenschaft ab. Mitunter sind auch PGH-Betriebe zum Zwecke des Warenbezuges Mitglied der Einkaufs- und Liefergenossenschaft. Die Einkaufs- und Liefergenossenschaft be­stehen meistens im Gebiet eines Kreises. Die Mitglieder wählen einen Vorstand und Kommis­sionen. Höchstes Organ ist die Mitgliedervoll­versammlung. In einigen Einkaufs- und Liefergenossenschaft gibt es bereits ge­meinsames Eigentum an Produktionsmitteln, wie Holztrocknungsanlagen oder Werkzeugmaschi­nen.