Lieferungsgeschäft

Lieferungsgeschäft — typische Geschäftsart im Außenhandel, bei der die Warenlieferung zu einem späteren, im Kaufvertrag festgelegten Termin durchgeführt wird. Dieser Termin kann durch ein genaues Lieferdatum, durch annähernde Bestim­mung der Lieferfrist oder durch unbestimmte Handelsklauseln und Festlegungen (nach Ankunft des Schiffes, auf Abruf fixiert werden. Im  Außenhandel treffen beim Abschluss von Lieferungsgeschäft oft unterschiedliche Partnerinteressen aufein­ander, so dass vielfältige Formen der genauen oder unbestimmten Festlegung des Termines der Wa­renlieferung auftreten. Das Lieferungsgeschäft gilt als erfüllt, wenn der Ver­käufer dem Käufer die zu liefernde Sache zum vertraglich vereinbarten Liefertermin am Erfül­lungsort übergeben hat. Anderenfalls kommt der Verkäufer in Lieferverzug, durch den Ansprüche des Käufers aus der Vertragsverletzung begründet werden.