Lieferwert

Lieferwert Geldbetrag, der vom Absender in den Frachtbrief eingetragen werden kann und angibt, welchen Wert er der fristgemäßen Auslieferung (d. h. innerhalb der Lieferfrist) des unversehrten Gutes beimisst. Die Angabe des Lieferwerts ist gebüh­renpflichtig und sichert dem Anspruchsberechtig­ten bei Verlust, Beschädigung und Lieferfrist­überschreitung einen Ersatzanspruch zu, der über den sonst zu zahlenden Schadenersatz bis zur Höhe des angegebenen Lieferwert hinausgeht. Die Bestim­mungen über die Angabe des Lieferwerts differieren im Binnen- und internationalen Verkehr sowie bei Eisenbahn, Luftverkehr und Güterkraftverkehr. Die Angabe des Lieferwerts wird z. T. auch als „Interesse an der Lieferung" bezeichnet.