Liquidation

Liquidation rechtlich geregeltes Verfahren zur selbständigen Abwicklung der Geschäfte bei Auf­lösung einer Gesellschaft (Kapitalgesellschaft, Personalgesellschaft) oder Genossenschaft. Grundsätzlich geschieht die Liquidation, indem die laufen­den Geschäfte beendet, die Schulden getilgt, die Forderungen eingezogen werden und das Ver­mögen zur Verteilung in Geld umgesetzt wird. Die Liquidation erfolgt durch Liquidatoren, welche die bis zur Beendigung der Liquidation fortbestehende Gesellschaft oder Genossenschaft gesetzlich vertreten. Liqui­datoren sind i. d. R. diejenigen Personen, die bis­her die Geschäfte der Gesellschaft usw. geführt und sie gesetzlich vertreten haben, sofern nicht dritte Personen durch das Gericht, durch Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsvertrag oder Sat­zung bestellt werden. Bei Rechtsnachfolge, Konkurseröffnung oder in den Fällen, in denen kein Vermögen vorhanden ist, findet keine Liquidation statt.