Liquidationsbilanz, Abwicklungsbilanz

Liquidationsbilanz, Abwicklungsbilanzaußeror­dentliche Bilanz für die Abwicklung der Geschäfte freiwillig aufgelöster kapitalistischer Unterneh­men. Zu Beginn der Liquidation ist durch den Abwickler auf Grund von inventurmäßigen Er­fassungen eine Liquidationseröffnungsbilanz auf­zustellen, um den Liquidationswert, d. h. die Summe der Veräußerungspreise der einzelnen Vermögensteile des zu liquidierenden- Unterneh­mens, zu ermitteln. Die handelsrechtlichen Gliede­rungs- und Bewertungsvorschriften sind für diese Bilanz nicht maßgeblich. Das Vermögen ist zu den voraussichtlichen Veräußerungspreisen zu be­werten. Schulden werden mit dem Rückzahlungs­betrag bewertet. Werden in der Liquidations­eröffnungsbilanz die Schulden durch das Ver­mögen nicht gedeckt, ist von den Liquidatoren Konkurs anzumelden. Die Liquidationsschlussbilanz wird aufgestellt, nachdem die Ver­mögensteile veräußert, die Forderungen realisiert worden sind bzw. die Abwicklung abgeschlossen ist. Die Liquidationsschlussbilanz weist auf der Aktivseite flüssige Mittel sowie von den Gesell­schaftern bei der Endabrechnung zu überneh­mende Sachwerte aus und auf der Passivseite das Liquidationskapitalkonto bzw. die Auseinan­dersetzungsguthaben der Gesellschafter, die nach Abschluss der Liquidation an die Eigentümer des Unternehmens ausgezahlt werden. Erstreckt sich die Liquidation über mehrere Jahre, müssen Li­quidationszwischenbilanzen, die den Grad der erzielten Abwicklung nachweisen, aufgestellt werden.