Liquiditätshilfe

Liquiditätshilfe — zur Überbrückung von (vorübergehenden) Kassendefiziten von Gebiets­körperschaften, z. B. Staat, Länder, Gemeinden (meist) bei der Zentralbank aufgenommene Kas­senkredite. Durch Prolongation oder Umwandlung in neue kurzfristige Schulden können sie ver­schleppt und Haushaltsdefizite verschleiert wer­den.